Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen der EVU Netzantrag 4U GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Stejskal-Thews, Burscheider Straße99, 51381 Leverkusen (nachfolgend Auftragnehmer), und dem jeweiligenAuftraggeber. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungenregeln die Geschäftsbeziehung zwischen der EVU Netzantrag 4U GmbH und demjeweiligen Auftraggeber.

Die Leistungen des Auftragnehmers werdenausschließlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Einbestimmter Erfolg - insbesondere die Genehmigung oder Abnahme durch einenNetzbetreiber - wird nicht geschuldet. Es handelt sich ausdrücklich nicht umeinen Werkvertrag.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüberUnternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehendeGeschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es seidenn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt für denAuftraggeber die organisatorische und administrative Abwicklung vonNetzanmeldungen und Fertigmeldungen für Photovoltaikanlagen bis 99 kWp,Wärmepumpen sowie Ladeinfrastruktur.

Die Leistungen umfassen insbesondere: diePrüfung der eingereichten Unterlagen sowie der Fotodokumentation nach dengeltenden technischen Regelwerken (VDE-Bestimmungen, TAB und TRP); dieKommunikation mit Netzbetreibern; sowie die Antragstellung und Fertigmeldungüber die entsprechenden Netzportale.

Der Auftragnehmer ist keinElektromeisterbetrieb im Sinne der Handwerksordnung und erbringt keinehandwerklichen oder installativen Leistungen. Eine Bauüberwachung,Vor-Ort-Abnahme oder umfassende technische Gesamtprüfung erfolgt nicht, sofernnicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die fachliche Prüfung erfolgt durch einenexternen, selbständigen Elektromeister mit eigener Konzession. Derzeit wirddiese Leistung durch Elektro Severin, Bohlweg 23, 31832 Springe, erbracht.Dieser handelt eigenverantwortlich und steht in keinem Arbeitsverhältnis zumAuftragnehmer.

§ 3 Fachliche Voraussetzungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen undsicherzustellen, dass sämtliche Arbeiten an den Anlagen nach den geltendentechnischen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

Er bestätigt, dass die Installationnormgerecht erfolgt und insbesondere die VDE-Bestimmungen, TAB sowie TRPeingehalten werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für diefachliche Qualifikation oder die ordnungsgemäße technische Umsetzung derArbeiten.

Der Erfolg einer Netzanmeldung hängtausschließlich von der normgerechten Errichtung der Anlage ab.

§ 3a Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist,dass der Auftraggeber über eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)verfügt.

Diese übernimmt die fachliche Leitung undVerantwortung für alle elektrotechnischen Arbeiten, insbesondere für Planung,Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Einhaltungsämtlicher relevanter Vorschriften.

Die fachliche und rechtliche Verantwortungliegt ausschließlich beim Auftraggeber bzw. dessen VEFK. Der Auftragnehmerübernimmt keine Funktion als verantwortliche Elektrofachkraft.

§ 4 Vertragsschluss

Die Beauftragung kann digital, überCheckout-Systeme oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mitausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträgeabzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Unterlagen oder fehlenderVollmacht.

§ 5 Vollmacht und Legitimation

Die Tätigkeit des Auftragnehmers setzt einewirksame Vollmacht des Anlagenbetreibers voraus. Diese muss ausdrücklich aufden externen Elektromeister ausgestellt sein.

Eine entsprechende Vorlage wird im Rahmendes Onboardings zur Verfügung gestellt. Eigene Vollmachten des Auftraggeberssind nur wirksam, wenn der Elektromeister namentlich benannt ist.

Ohne ordnungsgemäße Vollmacht besteht keineVerpflichtung zur Leistungserbringung.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Installationsverantwortung

Die Verantwortung für Planung, Installationund Umsetzung der Anlage liegt vollständig beim Auftraggeber.

Die Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgtausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Wird eine Anlageaufgrund von Installationsfehlern oder Verstößen gegen technische Vorschriftennicht angenommen, liegt die Verantwortung hierfür beim Auftraggeber.

§ 6a Technische Regelwerke und Vorschriften

Der Auftraggeber ist verpflichtet,sämtliche relevanten Vorschriften einzuhalten, insbesondere: DIN VDE Normen,TAB, TRP, NAV, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Vorgaben der jeweiligenNetzbetreiber sowie die Handwerksordnung.

Der Auftragnehmer führt lediglich einedokumentenbasierte Plausibilitätsprüfung durch. Eine vollständige technischeoder rechtliche Prüfung der Gesamtanlage erfolgt nicht.

§ 7 Fotodokumentation und Vor-Ort-Termine

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basiseiner vollständigen Fotodokumentation, die den Vorgaben des Auftragnehmersentsprechen muss.

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagenkönnen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Vorgangs führen.

Eine Vor-Ort-Prüfung ist nicht Bestandteilder Standardleistung. Sofern eine solche gewünscht oder erforderlich ist, kanndiese durch den externen Elektromeister durchgeführt werden; hierfür fallenzusätzliche Kosten an.

§ 8 Digitale Kundenakte

Alle Unterlagen sind ausschließlich überdie digitale Kundenakte bereitzustellen. Übermittlungen über andere Kanälewerden nicht berücksichtigt.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt über die angebotenenZahlungsarten, insbesondere über Zahlungsdienstleister (z. B. Mollie) oder aufRechnung.

Rechnungen sind, sofern nicht andersvereinbart, sofort fällig. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigemZahlungseingang.

Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebührin Höhe von 99,00 EUR netto an, die mit dem Erstauftrag verrechnet wird.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmerberechtigt, die weitere Bearbeitung bis zum vollständigen Ausgleich der offenenForderung auszusetzen.

Für Leistungspakete und Abonnements geltenergänzend die Regelungen des § 9a.

§ 9a Leistungspakete und Abonnements

Sofern der Auftraggeber ein Leistungspaketerwirbt, erhält er ein Guthaben in Form einer festgelegten Anzahl anBearbeitungsvorgängen. Dieses Guthaben ist unbefristet und verfällt nicht. EineAuszahlung nicht genutzter Leistungen ist ausgeschlossen.

Bei Abschluss eines Abonnementsverpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten monatlichenVergütung über die gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig von der tatsächlichenInanspruchnahme der Leistungen.

Das Abonnement stellt die fortlaufendeBereitstellung von Kapazitäten dar und ist nicht an eine konkrete Nutzunggebunden.

§ 10 Änderungen und Nachbearbeitung

Änderungen innerhalb eines laufendenVorgangs sind kostenfrei möglich. Nach Abschluss eines Vorgangs werdenÄnderungen nur gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 199,00 EURnetto vorgenommen.

§ 11 Kostenweiterbelastung durch Netzbetreiber

Kosten, die durch Netzbetreiber im Rahmender Antragsbearbeitung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Maßgeblichist der tatsächlich berechnete Betrag.

§ 12 Haftung und Freistellung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden,die aus fehlerhafter Planung, Installation oder der Nichteinhaltung technischerVorschriften durch den Auftraggeber oder Dritte resultieren.

Die Haftung des externen Elektromeistersrichtet sich ausschließlich nach dessen eigener Tätigkeit und ist von der desAuftragnehmers vollständig unabhängig.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmersowie den Elektromeister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufInstallationsfehler, Planungsmängel oder Verstöße gegen technische oderrechtliche Vorschriften zurückzuführen sind.

Eine Haftung für mittelbare Schäden,Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Schäden infolge von Entscheidungen derNetzbetreiber oder technischen Systemausfällen externer Plattformen.

§ 13 Datenschutz

Es gelten die jeweils anwendbarendatenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben derDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinnedes Art. 28 DSGVO vorliegt, wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitunggeschlossen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtlichenicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 15 Vertragsdauer

Es bestehen keine Mindestlaufzeiten, sofernnicht ausdrücklich anders vereinbart. Jeder Auftrag stellt einen eigenständigenEinzelauftrag dar.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand istLeverkusen, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBunwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigenRegelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung trittdie gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck derunwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§ 17 Abgrenzung der Leistungen

Der Auftragnehmer ist ein aufNetzanmeldungen spezialisierter Dienstleister und erbringt keine handwerklichenTätigkeiten.

Weder die technische Planung noch dieInstallation oder die Gesamtverantwortung für die Anlage werden übernommen.Diese verbleiben vollständig beim Auftraggeber sowie dessen verantwortlicherElektrofachkraft.

§ 18 Risiken und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber erkennt an, dassNetzbetreiber zusätzliche Anforderungen stellen oder Anträge ablehnen können.Eine Garantie für eine erfolgreiche Anmeldung besteht nicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet,vollständige und korrekte Unterlagen bereitzustellen und aktiv an derAbwicklung mitzuwirken.

§ 19 Keine Rechts- oder abschließende Fachberatung

Die Leistungen des Auftragnehmers stellenweder eine Rechtsberatung noch eine abschließende technische Begutachtung dar.Beides obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und dessen Fachpersonal.

§ 20 System- und Plattformabhängigkeit

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftungfür Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch externe Systeme -insbesondere Netzbetreiberportale, Marktstammdatenregister oder sonstigetechnische Infrastrukturen - entstehen.

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