Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der EVU Netzantrag

4U GmbH, Bergstraße 3, 30539 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike

Stejskal-Thews, und dem jeweiligen Auftraggeber. Die Leistungen werden ausschließlich als

Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine Genehmigung

oder Abnahme durch einen Netzbetreiber, wird nicht geschuldet. Diese AGB gelten ausschließlich

gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt die organisatorische und administrative Abwicklung der Netzanmeldung

und Fertigmeldung von Photovoltaikanlagen bis 99 kWp, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur. Hierzu

gehören insbesondere die Prüfung der eingereichten Unterlagen, die Bewertung anhand der geltenden

VDE-Vorschriften, TAB und TRP des jeweiligen Netzbetreibers sowie die Kommunikation mit dem

Netzbetreiber. Die fachliche technische Prüfung erfolgt durch einen selbstständigen Elektromeister mit

eigener Konzession (derzeit Elektro Severin), der nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer

steht.

§ 3 Fachliche Voraussetzungen

Der Auftraggeber versichert, dass die Installation durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgt und sämtliche

geltenden technischen Vorschriften eingehalten werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine

Verantwortung für Installationsfehler, fehlerhafte Umsetzung technischer Regelwerke oder handwerkliche

Mängel. Der Erfolg der Netzanmeldung hängt maßgeblich von der normgerechten Errichtung der Anlage

ab.

§ 4 Vertragsschluss

Die Beauftragung kann digital oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher

Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge bei

unvollständiger Dokumentation oder fehlender Vollmacht abzulehnen.

§ 5 Vollmacht

Voraussetzung für jede Tätigkeit ist eine wirksame Vollmacht des Anlagenbetreibers. Diese muss

ausdrücklich auf den beauftragten Elektromeister mit eigener Konzession ausgestellt sein. Sofern

Netzbetreiber eigene Vollmachten verlangen, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Ohne Vollmacht

besteht keine Leistungspflicht.

§ 6 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt bereitzustellen. Die

Prüfung erfolgt ausschließlich dokumentenbasiert anhand der eingereichten Fotodokumentation. Bei

Ablehnung der Anlage aufgrund fehlerhafter Installation liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.

§ 7 Fotodokumentation

Die Fotodokumentation muss vollständig, aktuell und technisch aussagekräftig sein. Eine Vor-Ort-Prüfung

ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Sofern ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, wird dieser

gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

§ 8 Digitale Kundenakte

Alle Unterlagen sind ausschließlich über die digitale Kundenakte bereitzustellen. Übermittlungen über

andere Kommunikationskanäle werden nicht bearbeitet.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

Zahlungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister Mollie (PayPal, Lastschrift, Direktüberweisung,

Kreditkarte) oder auf Rechnung. Rechnungen sind sofort fällig. Eine Einzelabrechnung erfolgt im Monat

der Auftragseingabe. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen.

§ 10 Einrichtungsgebühr

Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 99 € netto an, die mit dem Erstauftrag verrechnet

wird und nicht erstattungsfähig ist.

§ 11 Änderungen und Nachbearbeitung

Änderungen während eines offenen Vorgangs sind kostenfrei möglich. Nach Abschluss fällt für

Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von 199 € netto an.

§ 12 Kostenweiterbelastung

Entstehen zusätzliche Kosten durch Netzbetreiber aufgrund fehlerhafter Installation oder Dokumentation,

werden diese in tatsächlicher Höhe an den Auftraggeber weiterbelastet.

§ 13 Haftung

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für normgerechte Installation und korrekte Dokumentation. Der

Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für mittelbare Schäden

oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Datenschutz

Es gelten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern erforderlich, wird eine

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

§ 15 Vertragsdauer

Es bestehen keine Mindestlaufzeiten, keine Abonnements und keine versteckten Kosten. Jeder Auftrag

stellt einen eigenständigen Einzelauftrag dar.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,

bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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