Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der EVU Netzantrag
4U GmbH, Bergstraße 3, 30539 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike
Stejskal-Thews, und dem jeweiligen Auftraggeber. Die Leistungen werden ausschließlich als
Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine Genehmigung
oder Abnahme durch einen Netzbetreiber, wird nicht geschuldet. Diese AGB gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt die organisatorische und administrative Abwicklung der Netzanmeldung
und Fertigmeldung von Photovoltaikanlagen bis 99 kWp, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur. Hierzu
gehören insbesondere die Prüfung der eingereichten Unterlagen, die Bewertung anhand der geltenden
VDE-Vorschriften, TAB und TRP des jeweiligen Netzbetreibers sowie die Kommunikation mit dem
Netzbetreiber. Die fachliche technische Prüfung erfolgt durch einen selbstständigen Elektromeister mit
eigener Konzession (derzeit Elektro Severin), der nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer
steht.
§ 3 Fachliche Voraussetzungen
Der Auftraggeber versichert, dass die Installation durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgt und sämtliche
geltenden technischen Vorschriften eingehalten werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine
Verantwortung für Installationsfehler, fehlerhafte Umsetzung technischer Regelwerke oder handwerkliche
Mängel. Der Erfolg der Netzanmeldung hängt maßgeblich von der normgerechten Errichtung der Anlage
ab.
§ 4 Vertragsschluss
Die Beauftragung kann digital oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher
Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge bei
unvollständiger Dokumentation oder fehlender Vollmacht abzulehnen.
§ 5 Vollmacht
Voraussetzung für jede Tätigkeit ist eine wirksame Vollmacht des Anlagenbetreibers. Diese muss
ausdrücklich auf den beauftragten Elektromeister mit eigener Konzession ausgestellt sein. Sofern
Netzbetreiber eigene Vollmachten verlangen, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Ohne Vollmacht
besteht keine Leistungspflicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt bereitzustellen. Die
Prüfung erfolgt ausschließlich dokumentenbasiert anhand der eingereichten Fotodokumentation. Bei
Ablehnung der Anlage aufgrund fehlerhafter Installation liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.
§ 7 Fotodokumentation
Die Fotodokumentation muss vollständig, aktuell und technisch aussagekräftig sein. Eine Vor-Ort-Prüfung
ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Sofern ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, wird dieser
gesondert vereinbart und gesondert vergütet.
§ 8 Digitale Kundenakte
Alle Unterlagen sind ausschließlich über die digitale Kundenakte bereitzustellen. Übermittlungen über
andere Kommunikationskanäle werden nicht bearbeitet.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister Mollie (PayPal, Lastschrift, Direktüberweisung,
Kreditkarte) oder auf Rechnung. Rechnungen sind sofort fällig. Eine Einzelabrechnung erfolgt im Monat
der Auftragseingabe. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen.
§ 10 Einrichtungsgebühr
Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 99 € netto an, die mit dem Erstauftrag verrechnet
wird und nicht erstattungsfähig ist.
§ 11 Änderungen und Nachbearbeitung
Änderungen während eines offenen Vorgangs sind kostenfrei möglich. Nach Abschluss fällt für
Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von 199 € netto an.
§ 12 Kostenweiterbelastung
Entstehen zusätzliche Kosten durch Netzbetreiber aufgrund fehlerhafter Installation oder Dokumentation,
werden diese in tatsächlicher Höhe an den Auftraggeber weiterbelastet.
§ 13 Haftung
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für normgerechte Installation und korrekte Dokumentation. Der
Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für mittelbare Schäden
oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Datenschutz
Es gelten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern erforderlich, wird eine
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§ 15 Vertragsdauer
Es bestehen keine Mindestlaufzeiten, keine Abonnements und keine versteckten Kosten. Jeder Auftrag
stellt einen eigenständigen Einzelauftrag dar.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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